9.5.2011, Quelle www.blick.ch
Die 19-jährige St. Gallerin C.S* bezeichnet auf Facebook einen Mann als «Seckel» und «truurige Mensch». Der Einzelrichter des Kreisgerichts St. Gallen verurteilte sie heute deswegen zu einer bedingten Geldstrafe.
Der Fall von «Cyber-Mobbing» hat nach Ansicht von Fachleuten Präzedenzcharakter. Hintergrund ist eine Kontroverse um das St. Galler Kulturlokal KuGl (Kultur am Gleis). Anwohner Alex K.* hatte sich auf dem Rechtsweg mit Erfolg gegen nächtelange Partys im KuGl gewehrt.
Anhänger des Lokals gründeten auf der Internet-Plattform Facebook eine Gruppe «Gegen die Schliessung vom KuGl». Dort kam es im Mai 2010 zu massiven Beschimpfungen und Drohungen gegen den Einsprecher. C.S. schrieb: «Oh Gott, wafüren truurige Mensch, i will de Nochname vo dem Seckel wüsseeee!». Alex K. erstattete Strafanzeige.
Strafbescheide gegen drei Personen
In der Folge wurden drei Personen als Urheber identifiziert und im Dezember 2010 per Strafbescheid zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Weitere Beteiligte des «Cyber-Mobbing» konnten nicht eruiert werden.
Zwei der Verurteilten akzeptierten ihre Strafen. Nicht so C.S. Die 19-Jährige zog den Fall ans Kreisgericht weiter, dessen Einzelrichter die Sache heute beurteilte. Er bestätigte den Schuldspruch und die bedingte Geldstrafe von sieben Tagessätzen zu 30 Franken. Von einer zusätzlichen «Denkzettel»-Busse von 100 Franken sah er ab.
C.S. bereute heute offenbar ihren Eintrag. Weinend sass sie vor Gericht, ihre Mutter musste ihr immer wieder Taschentücher reichen.
Es sei «erschreckend», was im Internet-Forum an Beschimpfungen zusammengekommen sei, sagte der Richter. Er sprach von «einer Art virtueller Zusammenrottung». Bis zu einer realen Gefahr für das Opfer wäre es nicht mehr weit gewesen.
Freispruch beantragt
«Für mich war das keine Beschimpfung», beteuerte C.S.. Sie habe auch nicht drohen wollen. Sie sei sich keiner Schuld bewusst. Ihr Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Frau habe den Facebook-Eintrag mit ihrem richtigen Namen gekennzeichnet. Sie habe sich beim Opfer schriftlich entschuldigt und ihm eine Genugtuung angeboten.
Der Einzelrichter liess sich nicht erweichen und bestätigte den Schuldspruch.
C.S selbst sagt zu Blick.ch: «Ich muss stellvertretend für alle anderen den Kopf hinhalten.» Sie fühle sich ungerecht behandelt, «für so eine Lappalie so hart bestraft zu werden».
C.S. bereut mittlerweile ihre Bemerkung. Kein Wunder, mit dem Urteil der Staatsanwaltschaft gehen zwei Jahre auf Bewährung und einen Eintrag im Strafregister einher. «Ich bin noch in der Lehre und habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen», sagt sie verbittert.
Kommentar:
Dieses Urteil nach Schweizer Recht wird vermutlich diverse Leute nicht sonderlich freuen … somit ist wieder ein Schritt weiter geklärt, das auch in der „virtuellen Welt“ Recht und Gesetzt langsam durchgesetzt werden.
Beleidigen, Verleumden usw. … somit ist das nicht mehr folgenlos möglich.
Beleidigungen, Rufschädigung usw. sind eben keine „Lappalien“ – auch online nicht.
Beleidigungen sind heute durchaus nicht nur unter Jugendlichen gang und gäbe … gut gibt’s Kläger und Richter, die dem entgegen wirken.